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Neuraltherapie: Mehr als „nur“ Schmerzmedizin

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Ein Arzt injiziert ein Spritze in den Nacken einer Frau.
© kreativwerden - Fotolia.com

Was ist Neuraltherapie?

Bei der Behandlung chronischer Schmerzen ist vielfach von der Neuraltherapie die Rede. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Von: Johannes W. Steinbach

Regulations- und Umstimmungstherapie

Die Neuraltherapie ist ein alternatives Therapieverfahren, das zwar wissenschaftlich nicht anerkannt ist, nichtsdestotrotz von zahlreichen Ärzt(inn)en (auch Zahn- und Veterinärmedizinern) sowie Heilpraktiker(inne)n angeboten wird. Es handelt sich um eine Regulations- und Umstimmungstherapie, die zum Ziel hat, Fehlfunktionen des Organismus zu normalisieren. Ausgangspunkt der Neuraltherapie ist die Annahme, dass das vegetative Nervensystem die Schaltstelle zwischen Leib und Seele bildet. Das vegetative Nervensystem ist der Teil des Nervensystems, der die wichtigsten Lebensfunktionen steuert, zum Beispiel von inneren Organen, Durchblutung, Atmung, Verdauung, Stoffwechsel und allen anderen lebensnotwendigen, automatisch ablaufenden Vorgängen im Organismus.Nach neuraltherapeutischer Lesart führt dies zu dem Schluss, dass sich Krankheitsprozesse über die vegetativen Nervenbahnen beeinflussen lassen. Durch die gezielte Injektion von Lokalanästhetika wie Procain oder Lidocain kommt es dabei zur Entspannung des Gewebes. Diese Entspannung ermöglicht dem Körper, über das vegetative Nervensystem Heilvorgänge zu starten, die das gesundheitliche Gleichgewicht wieder herstellen.

„Die Neuraltherapie wurde in ihren Anfängen auch häufig als Heilanästhesie bezeichnet“, erklärt Dr. med. Rainer Wander – seines Zeichens Präsident der Deutschen Gesellschaft für Akupunktur und Neuraltherapie e.V. (DGfAN), Bad Lobenstein, die einschlägige Weiterbildungen anbietet. „Man hatte beobachtet, dass sich nach Anwendung einer lokalen Betäubung mit dem 1905 auf den Markt gekommenen örtlichen Betäubungsmittel Novocain die Beschwerden nach Abklingen der lokalen Betäubung besserten bzw. gar verschwunden waren“, berichtet Wander. „Später entdeckten die Brüder Huneke zufällig die Fernwirkungen dieser Therapie“, sagt Wander – und lässt damit erahnen, weshalb hier zu Lande auch häufig von der „Neuraltherapie nach Huneke“ gesprochen wird.

Des Weiteren geht die Neuraltherapie davon aus, dass auch Narben oder Gewebeschädigungen eine Fernwirkung auf den gesamten Körper haben und an anderer Stelle Beschwerden hervorrufen können. Man spricht von „Störfeldern“, die durch geeignete lokale Betäubungsmittel behandelt werden können. Je nach Beschwerdebild bedeutet das konkret, dass das Betäubungsmittel direkt in das betroffene Körperareal injiziert wird und/oder in solche Gewebe, von denen ausgehend man einen störenden Einfluss vermutet: etwa wurzeltote oder vereiterte Zähne, Narben oder chronisch entzündete Mandeln. Nach Angaben des Bundes Deutscher Heilpraktiker e.V., Warendorf, führt dabei manchmal bereits eine einzige Behandlung zum gewünschten Behandlungserfolg. Häufig sind jedoch 5 bis 10 Behandlungen nötig, um einen dauerhaften Erfolg zu erzielen.

Kein offizieller Abschluss „Neuraltherapeut“

Um die Neuraltherapie ausüben zu dürfen, benötigen Therapeuten keinen speziellen Abschluss. „Bei der Neuraltherapie handelt es sich nicht um eine Anerkennung, die die Ärztekammer nach der geltenden Weiterbildungsordnung geregelt hat“, stellt Paul Hauschild, Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Trier, klar. „Es gibt keine Zusatzbezeichnung für Neuraltherapie, die auf Praxisschild oder Briefkopf geführt werden darf“, konstatiert auch Wander. Dennoch bieten einige Gesellschaften im deutschsprachigen Raum entsprechende Ausbildungen an (geforderte Stundenzahl: 120 bis 160 Stunden Ausbildung). Diese Gesellschaften sind – neben der bereits erwähnten DGfAN – die Internationale medizinische Gesellschaft für Neuraltherapie nach Huneke Regulationstherapie e.V. (IGNH) in Freudenstadt sowie die Schweizerische Ärztegesellschaft für Neuraltherapie nach Huneke (SANTH) und die Österreichische Med. Gesellschaft für Neuraltherapie und Regulationsforschung (ÖNR).

Juristisch relevanter als eine neuraltherapeutische Ausbildung ist jedoch die Art der Zulassung des Therapeuten, also ob er Arzt oder Heilpraktiker ist. So wurden die Rechte der Heilpraktiker, neuraltherapeutisch arbeiten zu dürfen, im Jahr 2006 folgendermaßen beschnitten: Heilpraktiker dürfen seitdem entsprechende Lokalanästhetika lediglich intracutan injizieren – sprich in die Haut, was man auch als „Quaddeln“ bezeichnet. Erlaubt ist ihnen außerdem ausschließlich die Verwendung von Lokalanästhetika in maximal 2-prozentiger Konzentration, die in verschreibungsfreien Einmalampullen abgegeben werden. Größere Verpackungseinheiten fallen dagegen unter die ärztliche Verschreibungspflicht.

Einsatzgebiete und praktische Durchführung

Nach Einschätzung der DGfAN erweist sich die Neuraltherapie besonders dort als wertvoll, wo Krankheiten chronisch geworden sind oder immer wiederkehren, weil wichtige Körperfunktionen nachhaltig gestört sind. „Das können Erkrankungen im Bereich von Gelenken und Muskeln sein, aber auch Magen-Darmbeschwerden, Atemwegs-Erkrankungen, Neuralgien und vieles mehr“, betont DGfAN-Präsident Wander. Mangelkrankheiten wie Vitamin- oder Hormon-Mangelzustände, Vergiftungen, Erbkrankheiten, schwere Tumorerkrankungen oder Infektionskrankheiten sowie seelische Leiden gehörten dagegen nicht zum neuraltherapeutischen Behandlungsspektrum. „Auch bei bereits zerstörtem Gewebe kann die Neuraltherapie nicht mehr helfen“, verdeutlicht Wander.

Die Dauer einer neuraltherapeutischen Therapiesitzung kann indes stark variieren. Wie bereits beschrieben, kann bereits eine Behandlung zum Erfolg führen. Hat man per Injektion ein Störfeld ausschalten können, kann es laut DGfAN zur sofortigen Wirkung („Sekundenphänomen“) kommen. „In der Regel wird jedoch häufiger in einer Frequenz von 1- bis 2-mal wöchentlich therapiert werden müssen“, sagt Wander. „Stellt sich nach 3 bis 4 Behandlungen keine Besserung ein, sollte die Behandlung nicht weitergeführt werden.“

Wie bei den meisten anderen Therapieverfahren auch existieren bei der Neuraltherapie gewisse Kontraindikationen und Risiken. So sollte die Neuraltherapie generell nicht angewendet werden bei Vorliegen schwerer Infektionskrankheiten, immunologischer Erkrankungen, bestimmter Allergien oder Blutgerinnungsstörungen.

Darüber hinaus besteht – wie bei nahezu jeder anderen Injektionsbehandlung – das potenzielle Risiko eines Anaphylaktischen Schocks (lebensbedrohliche allergische Reaktion). Um diesen ggf. notfallmedizinisch bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes behandeln zu können, wurden entsprechende Notfallmedikamente 2011 unter bestimmten Bedingungen von der Verschreibungspflicht befreit – und somit auch Heilpraktikern, die normalerweise grundsätzlich keine verschreibungspflichtigen Medikamente verabreichen dürfen, zugänglich gemacht. Im Einzelnen sind das:

  • Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff)
  • Epinephrin-Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung

Die ursprüngliche Grauzone, nach der Heilpraktiker bis 2006 nahezu unbegrenzt neuraltherapeutisch arbeiten durften, paradoxerweise aber gleichzeitig keinen Zugang zu entsprechenden Notfallmedikamenten für den Fall des Anaphylaktischen Schocks hatten, wurde damit zwar abgeschafft. Allerdings verbunden mit dem Wermutstropfen, dass den Patienten weniger neuraltherapeutische Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen als vorher.

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